EUDR bei Thalhofer
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Sicher & Nachhaltig

Ab dem 30. Dezember 2025 tritt in der EU die neue Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, nur Holzprodukte auf den Markt zu bringen, die legal geerntet wurden und nachweislich entwaldungsfrei sind.
Für uns bei Thalhofer ist das nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Umwelt und kommenden Generationen.
Als Ihr Handelspartner stellen wir sicher, dass alle Produkte, die Sie über uns beziehen, den Anforderungen der EUDR entsprechen. Dazu geben wir die vorgeschriebenen Referenz- und Prüfnummern weiter und informieren regelmäßig über unser angewendetes Sorgfaltspflichtsystem. So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Ware EUDR-konform ist – transparent, geprüft und rechtssicher.
Warum diese Verordnung wichtig ist
Wälder sind weit mehr als nur Holzlieferanten. Sie sind Lebensräume für Millionen Arten, natürliche Klimaschützer und wertvolle Ressourcen für sauberes Wasser und stabile Böden.
Illegale Abholzung, Waldschädigung und unkontrollierte Rodung führen nicht nur zum Verlust dieser Funktionen, sondern haben auch Auswirkungen auf das globale Klima.
Die EU reagiert darauf mit der EUDR – der Inverkehrbringer ist verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben und damit die Legalität und Entwaldungsfreiheit der Produkte zu bestätigen. Über die zugehörige Prüfnummer können die nachgelagerten Marktteilnehmer das Erzeugerland einsehen. Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie profitieren von Produkten, die qualitativ hochwertig und seit jeher verantwortungsvoll beschafft sind.
Sorgfaltspflichten bei Thalhofer
Als eigenständiger Holzgroßhändler stellt Thalhofer sicher, dass alle Produkte den Anforderungen der EU-Verordnung über Entwaldung und Entwaldungsrisiken (EUDR) entsprechen. Dazu führen wir für jede Lieferung ein strukturiertes Sorgfaltspflichtverfahren durch:
• Sorgfaltspflichterklärungen: Für jede Lieferung oder jedes Produkt dokumentieren wir die Legalität und Entwaldungsfreiheit. In bestimmten Fällen kann eine vereinfachte Sorgfaltspflicht angewendet werden, z. B. bei Materialien aus Ländern mit geringem Risiko.
• Dokumentation und Prüfung: Jede Erklärung wird auf Artikel- und Chargenebene in unserem Warenwirtschaftssystem erfasst und überprüft.
• Eigene Sorgfaltspflichterklärung: Basierend auf den gelieferten Referenznummern erstellen wir unsere eigene Erklärung für die Produkte.
• Kontinuierliche Kontrolle: Die Prozesse werden mindestens einmal jährlich sowie bei neuen Erkenntnissen überprüft. Zusätzlich veröffentlichen wir einmal pro Jahr einen öffentlichen Bericht zu unserer Sorgfaltspflichtregelung.
Ihr Vorteil: Durch diese transparenten und systematischen Prozesse können Kunden sicher sein, dass alle Produkte aus nachvollziehbarer, legaler und entwaldungsfreier Herkunft stammen und den Anforderungen der EUDR entsprechen.
Länderbewertung (Benchmarking)

Ein zentraler Bestandteil der EUDR ist die Länderbewertung der EU-Kommission. Jedes Erzeugerland wird nach seinem Entwaldungsrisiko eingestuft:
• Geringes Risiko: vereinfachte Prüfprozesse, weniger Kontrollen (Mindestquote 1%)
• Mittleres Risiko: strengere Nachweispflichten und höhere Kontrollquoten (Mindestquote 3%)
• Hohes Risiko: besonders strenge Nachweise, höchste Kontrollquote (Mindesquote 9%)
Die Einstufung erfolgt nach einer transparenten Methodik auf Basis aktueller FAO-Daten und soll Unternehmen die Sorgfaltspflichten erleichtern sowie Anreize für Erzeugerländer schaffen, ihre Landwirtschaft nachhaltiger auszurichten.
Für uns heißt das: Wir beobachten die Einstufung der Herkunftsländer genau und passen unsere Prüfprozesse an, falls sich das Risiko verändert. Aktuell importiert Thalhofer von keinem Land, das als Risikoland eingestuft ist. Damit erhalten unsere Kunden ausschließlich Produkte aus Herkunftsländern, die nach jetzigem Stand kein erhöhtes Entwaldungsrisiko aufweisen.
Unsere Sorgfaltspflicht – Ihr Mehrwert

Als Händler und Importeur sind wir verpflichtet, für jede Handelscharge ein strenges Sorgfaltspflichtverfahren durchzuführen. Das umfasst:
Sorgfaltserklärung
Für jedes Produkt oder jede Charge – übermittelt an die zuständige Behörde und wird dort geprüft.
Daten sammeln & archivieren
Daten von Herkunft, Geokoordinaten, Baumarten, Mengenangaben, Lieferanten- und Kundendaten werden gesammelt & archiviert.
Risiken bewerten & mindern
Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird – das kann von zusätlichen Dokumenten bis hin zum Ausschluss einer Lieferung reichen.
Für Sie bedeutet das: Jeder Schritt ist dokumentiert, nachvollziehbar und überprüfbar.
Transparenz & Digitale Anbindung

Für eine noch effizientere Verarbeitung bieten wir Ihnen zusätzlich eine digitale Schnittstelle (API) an. Über diese können Sie die EUDR-Referenznummern direkt in Ihr Warenwirtschafts- oder ERP-System importieren – unabhängig davon, ob Sie über unseren Onlineshop, telefonisch oder per E-Mail bestellen. So kombinieren wir maximale Transparenz mit moderner, automatisierter Datenverarbeitung.