EUDR bei Thalhofer

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Sicher & Nachhaltig

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt ab dem 30.12.2026 für alle Unternehmen, die relevante Holzerzeugnisse importieren (in die EU einführen), exportieren (aus der EU ausführen) oder innerhalb der EU handeln.
Der Text der EUDR wurde Ende 2025 angepasst, um die Unternehmen innerhalb der EU zu entlasten. Die Vorgaben für Firmen innerhalb der EU sind dadurch weitgehend weggefallen. Für Firmen, die nicht selbst importieren, gelten im Wesentlichen folgende Vorgaben:

• Wer relevante Erzeugnisse bei einem Marktteilnehmer (=Importeur oder Waldbesitzer) einkauft, muss von diesem die zu den relevanten Erzeugnissen gehörenden Referenznummern erhalten.

• Die Referenznummern müssen dokumentiert werden. Dazu reicht es aus, wenn z. B. Rechnungen oder Lieferscheine mit aufgedruckten Referenznummern archiviert werden. Es ist nicht erforderlich, dass Referenznummern oder sonstige Daten in Portalen oder Datenbanken von Kunden eingegeben werden.

• Nur Marktteilnehmer haben eine Sorgfaltspflicht und müssen Sorgfaltserklärungen abgeben. Außer Referenznummern müssen Marktteilnehmer keine Informationen weitergeben.

• Firmen, die in der Lieferkette nach dem Marktteilnehmer kommen, müssen keine Informationen sammeln (außer ggf. Referenznummern). Sie müssen keine Informationen weitergeben.

• Wer relevante Erzeugnisse bei Firmen einkauft, die keine Marktteilnehmer sind (=die die Ware nicht selbst importiert haben), braucht keine Daten sammeln.

• Nur im Falle begründeter Bedenken müssen nachgelagerte große Unternehmen überprüfen, ob der Marktteilnehmer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Ausschließlich im Falle begründeter Bedenken müssen nachgelagerte große Unternehmen feststellen, dass die Sorgfaltspflicht durch den Marktteilnehmer eingehalten wurde.

• „Begründete Bedenken“ sind laut EUDR definiert als „eine gebührend begründete Behauptung auf der Grundlage objektiver und überprüfbarer Informationen über Verstöße gegen diese Verordnung, die ein Tätigwerden der zuständigen Behörden erfordern könnte;“

Unabhängig davon bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der EUDR in unserem Unternehmen. Wir werden Ihnen für alle relevanten Erzeugnisse, die wir ab dem 30.12.2026 zum ersten Mal in der EU in Verkehr bringen, die zugehörigen Referenznummern mitteilen.

Im Falle von begründeten Bedenken werden wir Sie sowie die zuständigen Behörden informieren und Ihnen die zur Feststellung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir werden uns dabei an den Empfehlungen des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) orientieren.

EUDR – Sicher & Nachhaltig

Warum diese Verordnung wichtig ist

Wälder sind weit mehr als nur Holzlieferanten. Sie sind Lebensräume für Millionen Arten, natürliche Klimaschützer und wertvolle Ressourcen für sauberes Wasser und stabile Böden.
Illegale Abholzung, Waldschädigung und unkontrollierte Rodung führen nicht nur zum Verlust dieser Funktionen, sondern haben auch Auswirkungen auf das globale Klima.
Die EU reagiert darauf mit der EUDR – der Inverkehrbringer ist verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben und damit die Legalität und Entwaldungsfreiheit der Produkte zu bestätigen. Über die zugehörige Prüfnummer können die nachgelagerten Marktteilnehmer das Erzeugerland einsehen. Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie profitieren von Produkten, die qualitativ hochwertig und seit jeher verantwortungsvoll beschafft sind.

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