EUDR bei Thalhofer
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Sicher & Nachhaltig
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt ab dem 30.12.2026 für alle Unternehmen, die relevante Holzerzeugnisse in die EU importieren, aus der EU exportieren oder innerhalb der EU handeln.
Der Text der EUDR wurde Ende 2025 angepasst, um Unternehmen innerhalb der EU zu entlasten. Für innergemeinschaftlich tätige Firmen sind dadurch die Vorgaben weitgehend entfallen.
Für Unternehmen, die nicht selbst importieren, gelten im Wesentlichen folgende Anforderungen:
• Wer relevante Erzeugnisse von einem Marktteilnehmer (z. B. Importeur oder Waldbesitzer) bezieht, muss von diesem die zugehörigen Referenznummern erhalten.
• Diese Referenznummern sind zu dokumentieren. Es ist ausreichend, wenn Rechnungen oder Lieferscheine mit aufgedruckten Referenznummern archiviert werden. Eine Eingabe der Referenznummern oder sonstiger Daten in Portale oder Datenbanken von Kunden ist nicht erforderlich.
• Ausschließlich Marktteilnehmer unterliegen der Sorgfaltspflicht und müssen Sorgfaltserklärungen abgeben. Über die Referenznummern hinaus sind keine weiteren Informationen weiterzugeben.
• Unternehmen, die in der Lieferkette nach dem Marktteilnehmer stehen, müssen keine zusätzlichen Informationen sammeln (mit Ausnahme ggf. der Referenznummern) und auch keine Informationen weitergeben.
• Wer relevante Erzeugnisse von Unternehmen bezieht, die keine Marktteilnehmer sind (d. h. die die Ware nicht selbst importiert haben), ist nicht zur Datensammlung verpflichtet.
• Nur im Falle begründeter Bedenken müssen nachgelagerte große Unternehmen überprüfen, ob der Marktteilnehmer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
• „Begründete Bedenken“ sind in der EUDR definiert als „eine gebührend begründete Behauptung auf der Grundlage objektiver und überprüfbarer Informationen über Verstöße gegen diese Verordnung, die ein Tätigwerden der zuständigen Behörden erfordern könnte“.
Unabhängig davon bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der EUDR in unserem Unternehmen. Für alle relevanten Erzeugnisse, die wir ab dem 30.12.2026 erstmals in der EU in Verkehr bringen, werden wir unseren Kunden die jeweils zugehörigen Referenznummern mitteilen.
Im Falle begründeter Bedenken werden wir Sie sowie die zuständigen Behörden informieren und Ihnen die zur Feststellung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz).
Warum diese Verordnung wichtig ist
Wälder sind weit mehr als nur Holzlieferanten. Sie sind Lebensräume für Millionen Arten, natürliche Klimaschützer und wertvolle Ressourcen für sauberes Wasser und stabile Böden.
Illegale Abholzung, Waldschädigung und unkontrollierte Rodung führen nicht nur zum Verlust dieser Funktionen, sondern haben auch Auswirkungen auf das globale Klima.
Die EU reagiert darauf mit der EUDR – der Inverkehrbringer ist verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben und damit die Legalität und Entwaldungsfreiheit der Produkte zu bestätigen. Über die zugehörige Prüfnummer können die nachgelagerten Marktteilnehmer das Erzeugerland einsehen. Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie profitieren von Produkten, die qualitativ hochwertig und seit jeher verantwortungsvoll beschafft sind.
Sorgfaltspflichten bei Thalhofer
Als eigenständiger Holzgroßhändler stellt Thalhofer sicher, dass alle Produkte den Anforderungen der EU-Verordnung über Entwaldung und Entwaldungsrisiken (EUDR) entsprechen. Dazu führen wir für jede Lieferung ein strukturiertes Sorgfaltspflichtverfahren durch:
• Sorgfaltspflichterklärungen: Für jede Lieferung oder jedes Produkt dokumentieren wir die Legalität und Entwaldungsfreiheit. In bestimmten Fällen kann eine vereinfachte Sorgfaltspflicht angewendet werden, z. B. bei Materialien aus Ländern mit geringem Risiko.
• Dokumentation und Prüfung: Jede Erklärung wird auf Artikel- und Chargenebene in unserem Warenwirtschaftssystem erfasst und überprüft.
• Eigene Sorgfaltspflichterklärung: Basierend auf den gelieferten Referenznummern erstellen wir gegebenenfalls unsere eigene Erklärung für die Produkte.
• Kontinuierliche Kontrolle: Die Prozesse werden mindestens einmal jährlich sowie bei neuen Erkenntnissen überprüft. Zusätzlich veröffentlichen wir einmal pro Jahr einen öffentlichen Bericht zu unserer Sorgfaltspflichtregelung.
Ihr Vorteil: Durch diese transparenten und systematischen Prozesse können Kunden sicher sein, dass alle Produkte aus nachvollziehbarer, legaler und entwaldungsfreier Herkunft stammen und den Anforderungen der EUDR entsprechen.
Länderbewertung (Benchmarking)
Ein zentraler Bestandteil der EUDR ist die Länderbewertung der EU-Kommission. Jedes Erzeugerland wird nach seinem Entwaldungsrisiko eingestuft:
• Geringes Risiko: vereinfachte Prüfprozesse, weniger Kontrollen (Mindestquote 1%)
• Mittleres Risiko: strengere Nachweispflichten und höhere Kontrollquoten (Mindestquote 3%)
• Hohes Risiko: besonders strenge Nachweise, höchste Kontrollquote (Mindesquote 9%)
Die Einstufung erfolgt nach einer transparenten Methodik auf Basis aktueller FAO-Daten und soll Unternehmen die Sorgfaltspflichten erleichtern sowie Anreize für Erzeugerländer schaffen, ihre Landwirtschaft nachhaltiger auszurichten.
Für uns heißt das: Wir beobachten die Einstufung der Herkunftsländer genau und passen unsere Prüfprozesse an, falls sich das Risiko verändert. Aktuell importiert Thalhofer von keinem Land, das als Risikoland eingestuft ist. Damit erhalten unsere Kunden ausschließlich Produkte aus Herkunftsländern, die nach jetzigem Stand kein erhöhtes Entwaldungsrisiko aufweisen.
Unsere Sorgfaltspflicht – Ihr Mehrwert
Als Händler und Importeur sind wir verpflichtet, für jede Handelscharge ein strenges Sorgfaltspflichtverfahren durchzuführen. Das umfasst:
Sorgfaltserklärung
Für jedes Produkt oder jede Charge – übermittelt an die zuständige Behörde und wird dort geprüft.
Daten sammeln & archivieren
Daten von Herkunft, Geokoordinaten, Baumarten, Mengenangaben, Lieferanten- und Kundendaten werden gesammelt & archiviert.
Risiken bewerten & mindern
Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird – das kann von zusätlichen Dokumenten bis hin zum Ausschluss einer Lieferung reichen.
Für Sie bedeutet das: Jeder Schritt ist dokumentiert, nachvollziehbar und überprüfbar.
